Die Umsätze der Online-Shops im November und Dezember werden auf 3,2 Mrd. € geschätzt. Der HDE weist auf anstehende Änderungen im Internet-Handel hin
Bei dieser Gelegenheit weist der HDE auf bevorstehende Veränderungen im Online-Handel hin. Der Verband nennt zwei Punkte: das BGH-Urteil, das Ebay-Auktionen gewerblicher Anbieter nicht als Versteigerungen einstuft (DIYonline berichtete), sowie die Retouren-Kosten. Anfang des Monats haben Bundestag und Bundesrat einer entsprechenden Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zugestimmt. Danach können Versandhandelsunternehmen auch bei Bestellungen mit einem Warenwert von mehr als 40 € die Rücksendekosten im Fall des Widerrufs den Verbrauchern auferlegen. „Der HDE begrüßt diese Neuregelung“, erklärt dazu HDE-Hauptgeschäftsführer Holger Wenzel.