Zwangsrückkauf der Aktien bei der AVA

24.02.2005
Edeka bietet den außenstehenden Aktionären eine Barabfindung von 44,97 € an

Die Hauptaktionärin des Bielefelder Einzelhandelsunternehmens AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG, die Edeka Zentrale AG & Co. KG, beabsichtigt, die Aktien der außenstehenden Aktionäre der AVA AG im Wege eines sogenannten Squeeze-out-Verfahrens zu übernehmen.
Die Edeka hat dem Vorstand der AVA am 22. Februar 2005 mitgeteilt, dass sie derzeit unmittelbar 95,025 Prozent der Aktien der AVA hält. Die restlichen 4,975 Prozent des gesamten Aktienkapitals befinden sich im Streubesitz. Die Edeka will demnach einen Beschluss der Hauptversammlung der AVA herbeiführen, mit dem die Aktien der übrigen Aktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Edeka übertragen werden. Der Beschluss soll auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13. Juli 2005 gefasst werden. Die Edeka beabsichtigt, den außenstehenden Aktionären der AVA eine Barabfindung in Höhe von 44,97 € je Stückaktie zu zahlen.
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