Die Edeka hat dem Vorstand der AVA am 22. Februar 2005 mitgeteilt, dass sie derzeit unmittelbar 95,025 Prozent der Aktien der AVA hält. Die restlichen 4,975 Prozent des gesamten Aktienkapitals befinden sich im Streubesitz. Die Edeka will demnach einen Beschluss der Hauptversammlung der AVA herbeiführen, mit dem die Aktien der übrigen Aktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Edeka übertragen werden. Der Beschluss soll auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13. Juli 2005 gefasst werden. Die Edeka beabsichtigt, den außenstehenden Aktionären der AVA eine Barabfindung in Höhe von 44,97 € je Stückaktie zu zahlen.
Zwangsrückkauf der Aktien bei der AVA
Die Edeka hat dem Vorstand der AVA am 22. Februar 2005 mitgeteilt, dass sie derzeit unmittelbar 95,025 Prozent der Aktien der AVA hält. Die restlichen 4,975 Prozent des gesamten Aktienkapitals befinden sich im Streubesitz. Die Edeka will demnach einen Beschluss der Hauptversammlung der AVA herbeiführen, mit dem die Aktien der übrigen Aktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Edeka übertragen werden. Der Beschluss soll auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13. Juli 2005 gefasst werden. Die Edeka beabsichtigt, den außenstehenden Aktionären der AVA eine Barabfindung in Höhe von 44,97 € je Stückaktie zu zahlen.