Höhere Preise durch Entsorgung

28.07.2005

Für Elektroschrott auch aus dem Garten sind künftig die Hersteller verantwortlich. Sie müssen sich registrieren lassen und ihre Produkte mit einem neuen Kennzeichen versehen

Ab dem 24. November 2005 dürfen nur Elektrogeräte von Herstellern verkauft werden, die bei der Elektro-Altgeräte-Registrierstelle (EAR) registriert sind. Spätestens ab dem 23. März 2006 tragen die neuen Produkte eine durchgestrichene Mülltonne als Hinweis an den Verbraucher, dass diese Produkte nicht in der Mülltonne, sondern bei den Recyclinghöfen zu entsorgen sind. Das gilt auch für Elektroschrott aus dem Garten. Die Gartengerätehersteller sind über den Industrieverband Garten (IVG) an der EAR in Fürth beteiligt.
Bislang waren die Kommunen für die Entsorgung zuständig. Die EU hat diese Verpflichtung nun den Herstellern und Importeuren zugeschoben, informiert der IVG, der damit rechnet, dass über die Preise letztlich der Verbraucher die Kosten tragen wird. Über die Kosten herrsche noch Unklarheit, da weder die Volumina noch die Rücklaufquoten und damit die Entsorgungskosten abzuschätzen seien. Für das Segment Werkzeuge und Garten erwartet der Verband Preissteigerungen von bis zu 0,50 € je Kilogramm, was insbesondere im Niedrigpreissegment ein erheblicher Kostenblock sei.
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