Die Vorschrift betrifft Hausbesitzer, die innerhalb eines Jahres mindestens drei größere Modernisierungsmaßnahmen durchführen – beispielsweise die Fassade sanieren, neue Fenster einsetzen und das Dach dämmen. Auch wenn das Gebäude um 50 Prozent oder mehr vergrößert wird, muss für das neue Haus ein Energieausweis ausgestellt werden.
Für Sanierer Pflicht
Die Vorschrift betrifft Hausbesitzer, die innerhalb eines Jahres mindestens drei größere Modernisierungsmaßnahmen durchführen – beispielsweise die Fassade sanieren, neue Fenster einsetzen und das Dach dämmen. Auch wenn das Gebäude um 50 Prozent oder mehr vergrößert wird, muss für das neue Haus ein Energieausweis ausgestellt werden.