Für Sanierer Pflicht

24.07.2006
Nach geltender Energieeinsparverordnung benötigt ein Haussanierer einen Energieausweis

Wer umfassende Sanierungen an seinem Haus vornimmt, braucht nach der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) schon heute einen Energieausweis. Dieser muss den Energiebedarf des sanierten Gebäudes dokumentieren. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) in Berlin hin.
Die Vorschrift betrifft Hausbesitzer, die innerhalb eines Jahres mindestens drei größere Modernisierungsmaßnahmen durchführen – beispielsweise die Fassade sanieren, neue Fenster einsetzen und das Dach dämmen. Auch wenn das Gebäude um 50 Prozent oder mehr vergrößert wird, muss für das neue Haus ein Energieausweis ausgestellt werden.
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