Es sei, so Stiftung Warentest weiter, oft unbekannt, dass grundsätzlich Renovierungen Sache des Vermieters sind. Nur wenn es im Mietvertrag vereinbart ist, müssen Mieter renovieren. Fast jeder Mietvertrag enthält allerdings eine solche Vereinbarung. Oft sind die Regelungen unwirksam. Dutzende von Vertragsklauseln hat der Bundesgerichtshof in den vergangenen Jahren für nichtig erklärt. Hauptgrund: Vermieter dürfen keine Renovierung verlangen, wenn Sie nicht nötig ist. Danach sind vor allem alle Klauseln unwirksam, nach denen eine Schönheitsreparatur unabhängig vom Zustand der Wohnung fällig sein kann. Betroffen sind vor allem so genannte starre Fristenregelungen, nach denen Mieter stets nach Ablauf einer bestimmten Zeit streichen müssen.
Milliardenchance für Mieter
Es sei, so Stiftung Warentest weiter, oft unbekannt, dass grundsätzlich Renovierungen Sache des Vermieters sind. Nur wenn es im Mietvertrag vereinbart ist, müssen Mieter renovieren. Fast jeder Mietvertrag enthält allerdings eine solche Vereinbarung. Oft sind die Regelungen unwirksam. Dutzende von Vertragsklauseln hat der Bundesgerichtshof in den vergangenen Jahren für nichtig erklärt. Hauptgrund: Vermieter dürfen keine Renovierung verlangen, wenn Sie nicht nötig ist. Danach sind vor allem alle Klauseln unwirksam, nach denen eine Schönheitsreparatur unabhängig vom Zustand der Wohnung fällig sein kann. Betroffen sind vor allem so genannte starre Fristenregelungen, nach denen Mieter stets nach Ablauf einer bestimmten Zeit streichen müssen.