Milliardenchance für Mieter

02.10.2007
Renovierungsmaßnahmen sind, so Stiftung Warentest, Sache des Vermieters und viele anders lautende Klauseln in den Mietverträgen unwirksam

In fast allen Mietverträgen ist geregelt: Renovieren muss der Mieter. Doch die Klauseln in Millionen von Verträgen sind unwirksam. Serienweise kassierte der Bundesgerichtshof für Mieter nachteilige Regelungen. Die Folge: Statt selbst zu streichen können betroffene Mieter jeden Renovierungsbedarf beim Vermieter anmelden. Insgesamt geht es um Milliarden von Euro, so die Stiftung Warentest in einer Pressemitteilung. Mieter können demnach nicht nur Renovierungen verweigern, sondern auch kassieren, wenn sie trotz nichtiger Klausel bereits Geld und Zeit investiert haben.
Es sei, so Stiftung Warentest weiter, oft unbekannt, dass grundsätzlich Renovierungen Sache des Vermieters sind. Nur wenn es im Mietvertrag vereinbart ist, müssen Mieter renovieren. Fast jeder Mietvertrag enthält allerdings eine solche Vereinbarung. Oft sind die Regelungen unwirksam. Dutzende von Vertragsklauseln hat der Bundesgerichtshof in den vergangenen Jahren für nichtig erklärt. Hauptgrund: Vermieter dürfen keine Renovierung verlangen, wenn Sie nicht nötig ist. Danach sind vor allem alle Klauseln unwirksam, nach denen eine Schönheitsreparatur unabhängig vom Zustand der Wohnung fällig sein kann. Betroffen sind vor allem so genannte starre Fristenregelungen, nach denen Mieter stets nach Ablauf einer bestimmten Zeit streichen müssen.
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