Einstweilige Verfügung aufgehoben

03.09.2008
Ein Urteil im Rechtsstreit zwischen Gardena und Praktiker steht weiterhin aus

Das Landgericht Saarbrücken hat die einstweilige Verfügung aufgehoben, die Praktiker im Februar gegen Gardena erwirkt hat. Aufgrund dieser Verfügung musste der Gartengeräte- und Bewässerungstechnikanbieter den Baumarktbetreiber weiterhin beliefern, obwohl er die Lieferverträge nach einer Rabattaktion von Praktiker gekündigt hatte. Die jetzt erfolgte Aufhebung der einstweiligen Verfügung stellt jedoch noch kein Urteil dar.
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