Das Landgericht Saarbrücken hat die einstweilige Verfügung aufgehoben, die Praktiker im Februar gegen Gardena erwirkt hat. Aufgrund dieser Verfügung musste der Gartengeräte- und Bewässerungstechnikanbieter den Baumarktbetreiber weiterhin beliefern, obwohl er die Lieferverträge nach einer Rabattaktion von Praktiker gekündigt hatte. Die jetzt erfolgte Aufhebung der einstweiligen Verfügung stellt jedoch noch kein Urteil dar.