Auch Praktiker nimmt Stellung

08.09.2008
Der Rechtsstreit mit Gardena geht in die nächste Runde; Interesse an guten Beziehungen geäußert

Der Rechtsstreit zwischen Praktiker und Gardena über den Umfang der Lieferpflichten des Gartenspezialisten geht in die nächste Runde. Das Landgericht Saarbrücken hatte Gardena am 21. Februar 2008 in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes per Beschluss aufgegeben, trotz einer ausgesprochenen Kündigung Praktiker weiterhin zu beliefern. Diese Anweisung wurde trotz eines im April von Gardena eingereichten Widerspruchs über ein halbes Jahr aufrechterhalten.
Das Landgericht Saarbrücken hat den Beschluss vom 21. Februar am Dienstag vergangener Woche wie gemeldet aufgehoben. Hiergegen kann Praktiker Berufung einlegen. Das Gericht hat dabei die materielle Frage, ob Gardena zur Lieferung an Praktiker verpflichtet ist, offen gelassen. Praktiker hatte geltend gemacht, dass Gardena nicht nur vertraglich, sondern aufgrund marktbeherrschender Stellung auch kartellrechtlich gehalten ist, Praktiker zu beliefern.
Pascal Warnking, das für Einkauf, Warengruppenmanagement und Marketing zuständige Vorstandsmitglied von Praktiker, erklärt: "Wesentliches Ziel des einstweiligen Verfahrens vor dem Landgericht Saarbrücken war es, die Belieferung für die Sommersaison zu sichern. Dieses Ziel haben wir erreicht. Es ist bedauerlich, dass nicht grundsätzlich über die Lieferpflicht von Gardena entschieden wurde." Praktiker werde nun seine Optionen genau prüfen. Dazu Pascal Warnking: "Wenn Gardena bei seiner rechtlichen Sichtweise bleibt, werden wir die Frage der Lieferpflicht gerichtlich klären lassen müssen. Allerdings sind wir nach wir vor an guten Beziehungen zu Gardena interessiert und führen daher weiter Gespräche."
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