Produkte mit einem Anteil von Diphenylmethandiisocyanat (MDI) von mehr als einem Prozent müssen ab dem 1. Dezember 2010 mit dem Risikosatz R 40 „Verdacht auf krebserzeugende Wirkung“ gekennzeichnet werden. Das hat die EU-Kommission beschlossen. Damit geht auch ein Selbstbedienungsverbot einher. Betroffen sind nicht nur PU-Schäume, die MDI enthalten, sondern auch Gießharzmassen, die bei der Verguss-Kabelverbindung eingesetzt werden. Darauf weist der Hersteller Cellpack hin, der mit MDI-freien Produkten reagiert hat.