Verbesserte Info

30.08.2011
Deutschland will Information über gefährliche Stoffe in Erzeugnissen verbessern

Das europäische Chemikalienrecht „Reach“ sieht für Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (SVHC) besondere Informations- und Meldepflichten vor. Eine Kurzinformation des Reach-CLP-Helpdesks, der nationalen Auskunftsstelle der Bundesbehörden, gibt Produzenten und Importeuren Hilfestellung, um diese Pflichten zu erfüllen. Mehr Transparenz entlang der Lieferkette, so die bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingerichtete Auskunftsstelle, könne die Beschäftigten, Umwelt und Verbraucher vor diesen risikobehafteten Stoffen schützen. Gemeinsam mit anderen europäischen Staaten vertritt Deutschland den Standpunkt, dass ein Erzeugnis auch dann ein Erzeugnis bleibt, wenn es in ein anderes Erzeugnis eingebaut wird. Der in der Kurzinfo vorgestellte Ansatz kommt dem Wunsch vieler Händler und Verbraucher nach mehr Transparenz und Handlungssicherheit nach. Direkter Link: www.reach-clp-helpdesk.de/de/Publikationen/Kurzinfo/Kurzinfo.html
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