Klärung in Brüssel

11.10.2012
Ab Mitte 2013 gelten die neuen Regeln der Bauproduktenverordnung, die auch den Einzelhandel betreffen

BHB und EDRA bemühen sich, so eine Mitteilung beider Verbände, in Brüssel um die Klärung noch offener Fragen im Zusammenhang der ab Mitte 2013 greifenden neuen Regeln der BauproduktenVO, die die Weitergabe von Informationen bei der Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt betreffen. Der Knackpunkt besteht in der Informationssammlung und Weitergabe durch den Handel. Jeder, also auch der Einzelhandel, muss ab Mitte nächsten Jahres Leistungserklärung und gegebenenfalls die nach Art 31 und 33 der REACH-VO erforderlichen Informationen mit der Ware an den Abnehmer weitergeben.
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