Gegen Late Payments, für Long Payments

Edra will die EU-Zahlungsverzugsverordnung in Brüssel verhindern

Anders als beispielsweise im LEH hat das Baumarktsortiment typischerweise eine geringe Lagerumschlagshäufigkeit. Bei der Bewertung von Zahlungsfristen sollte das unbedingt beachtet werden, fordert die Edra.(Quelle: Dähne Verlag)
Anders als beispielsweise im LEH hat das Baumarktsortiment typischerweise eine geringe Lagerumschlagshäufigkeit. Bei der Bewertung von Zahlungsfristen sollte das unbedingt beachtet werden, fordert die Edra.
27.10.2023

Der europäische Baumarktverband Edra arbeitet mit seiner Vertretung in Brüssel derzeit intensiv daran, die von der Europäischen Kommission geplante EU-Zahlungsverzugsverordnung im vorliegenden Entwurf zu verhindern. Entgegen der eigentlichen Absicht der Verordnung, gerade kleine und mittelständische Unternehmen zu stärken, schadet das Vorhaben sowohl Händlern als auch Herstellern, kritisiert die Edra. Die starre Zahlungsfrist von 30 Tagen bei B2B-Verträgen nehme gerade den Unternehmen, die auf Produkte mit einer geringen Lagerumschlagshäufigkeit spezialisiert sind, die notwendige Flexibilität.

Im Kern beruht die Kritik der Edra auf zwei Grundprinzipien: Zahlungsverzug ist nicht dasselbe wie frei ausgehandelte und vertraglich vereinbarte lange Zahlungsfristen. Zahlungsverzug sollte bestraft werden, so der Verband, aber lange Zahlungsziele sollten dem Ermessen von Käufer und Verkäufer überlassen werden. Vertragsfreiheit ist ein Prinzip, das aufrechterhalten werden muss, betont die Edra. Der Gesetzesvorschlag sollte sich auf Zahlungsverzug konzentrieren und nicht auf die Länge vereinbarter Zahlungsfristen.

Und der zweite Punkt: Der Kommissionsvorschlag selbst ist fehlerhaft, da er auf der Vorstellung beruht, dass Zahlungsverzug das Ergebnis von Asymmetrien in der Verhandlungsmacht zwischen einem großen Kunden (Schuldner) und einem kleineren Lieferanten (Gläubiger) ist. Dies spiegelt natürlich nur teilweise wider, wie B2B-Transaktionen gestaltet sind, heißt es in einem Papier der Edra. Die neuen Vorschriften berücksichtigen nicht die Transaktionen zwischen kleinen Kunden und größeren Lieferanten, und die Folgenabschätzung, auf der sie beruhen, geht auf diese Situationen überhaupt nicht ein.

„Die Edra und unsere Mitglieder arbeiten hart daran, zu verhindern, dass 30-tägige Zahlungsfristen für alle B2B-Verträge in Europa vorgeschrieben werden", sagt Alisdair Gray, Direktor für europäische Angelegenheiten der Edra. „Diese Politik ist nicht zweckmäßig und würde den Einzelhändlern in der Home-Improvement-Branche, wo der Lagerumschlag langsam ist, enormen Schaden zufügen. Längere, flexiblere Fristen sind in der DIY-Branche erforderlich, und das ist unsere oberste Priorität bei der Edra. Wir wollen zum Status quo bei den Zahlungsbedingungen zurückkehren".

Der Verband hat in dieser Sache bereits mehrere Europa-Abgeordnete angeschrieben. Außerdem haben einige polnische Mitglieder Roza Thun deswegen kontaktiert; sie ist Rapporteur des entsprechenden Ausschusses. Der Baumarktverband stimmt sich in seiner Arbeit in dieser Sache unter anderem mit dem Verband der Farbenhersteller CEPE ab.

Zur Startseite
Mehr zum Thema
Das neue Abo: Print – Digital – Online
Jetzt gratis testen
diy Fachmagazin für die Baumarkt- und Gartenbranche
Lesen Sie auch