Erste Meldungen über einen möglichen Formwechsel waren bereits im November 2014 veröffentlicht worden. Der Beschluss soll dazu dienen, die komplexe Struktur von Stamm- und Vorzugsaktien des Unternehmens zu beseitigen. Damit sollen u. a. der Fortbestand der börsennotierten Familienaktiengesellschaft und zugleich die Kapitalmarktfähigkeit des Unternehmens weiterhin gewährleistet werden.
Hornbach
Abschied von Stamm- und Vorzugsaktien
Erste Meldungen über einen möglichen Formwechsel waren bereits im November 2014 veröffentlicht worden. Der Beschluss soll dazu dienen, die komplexe Struktur von Stamm- und Vorzugsaktien des Unternehmens zu beseitigen. Damit sollen u. a. der Fortbestand der börsennotierten Familienaktiengesellschaft und zugleich die Kapitalmarktfähigkeit des Unternehmens weiterhin gewährleistet werden.