Als Verdachtskriterien für Kunden gelten dabei unter anderem: "nervöser Eindruck, unsicheres Auftreten", "gibt ausweichende Antworten auf Nachfragen", "Erreichbarkeit des Kunden nur über Mobiltelefon", "die Bestellung geht von einer unbekannten Firma aus", "Zahlung erfolgt in bar, durch Postanweisung, durch Bankscheck, Vorauskasse". Bisher gibt es nur EU-weite Vorschriften, wann Käufe von Gefahrstoffen bei den zuständigen Landeskriminalämtern gemeldet werden müssen. Laut Bundesinnenministerium geschah dies 2013 sieben Mal, 2014 26 Mal.
Einkauf von Chemikalien
BKA-Handreichung soll Mitarbeiter in Baumärkten sensibilisieren
Als Verdachtskriterien für Kunden gelten dabei unter anderem: "nervöser Eindruck, unsicheres Auftreten", "gibt ausweichende Antworten auf Nachfragen", "Erreichbarkeit des Kunden nur über Mobiltelefon", "die Bestellung geht von einer unbekannten Firma aus", "Zahlung erfolgt in bar, durch Postanweisung, durch Bankscheck, Vorauskasse". Bisher gibt es nur EU-weite Vorschriften, wann Käufe von Gefahrstoffen bei den zuständigen Landeskriminalämtern gemeldet werden müssen. Laut Bundesinnenministerium geschah dies 2013 sieben Mal, 2014 26 Mal.