EU-Kommission

Zulassung für Glyphosat bis Ende 2017 verlängert

Glyphosat wird hauptsächlich in der Landwirtschaft eingesetzt. Der Wirkstoff kommt aber auch im Hobbygarten zur Anwendung. Foto: Infoportal Glyphosat/Monsanto
Glyphosat wird hauptsächlich in der Landwirtschaft eingesetzt. Der Wirkstoff kommt aber auch im Hobbygarten zur Anwendung. Foto: Infoportal Glyphosat/Monsanto
30.06.2016

Glyphosat ist weiterhin in der Europäischen Union zugelassen. Die EU-Kommission hat die Genehmigung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels, die heute ausgelaufen wäre, bis höchstens Ende 2017 verlängert.
Die Mitgliedstaaten der EU haben sich nicht mehrheitlich für oder gegen eine weitere Zulassung des Wirkstoffs einigen können. Deutschland hatte sich bei der Entscheidung im Rat enthalten. 20 Mitgliedstaaten hingegen wollten die Zulassung verlängern, erreichten aber nicht die notwendige qualifizierte Mehrheit. Hätte die EU-Kommission die Zulassung nicht verlängert, hätten diese Mitgliedstaaten die Nutzung von Glyphosat in ihrem nationalen Gebiet nicht erlauben dürfen.
Der jetzt getroffenen Entscheidung liegt eine wissenschaftliche Bewertung des Wirkstoffs durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie durch zuständige Behörden der Mitgliedstaaten zugrunde. Bis 2017 wird nun ein weiteres Gutachten der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) erwartet. Es obliegt den EU-Staaten, selbst zu entscheiden, ob sie in ihrem Land Glyphosat-basierte Pflanzenschutzmittel zulassen, verbieten oder deren Nutzung einschränken.

Monsanto: "Engstirnige Politik"


Vom Hersteller Monsanto kam eine kritische Reaktion auf die Entscheidung. Dr. Philip W. Miller, Monsantos Vice President of Global Regulatory and Governmental Affairs, drückte in einem Statiemen "unsere ernsthafte Sorge über die engstirnige, eigennützige Politik aus, in der nationale oder parteiliche Interessen über Fakten, wissenschaftliches Verständnis und das Interesse der Bürger gestellt werden". Das Unternehmen ruft die Europäische Kommission auf, "ohne weitere Verzögerungen einen Vorschlag für eine 15-jährige Verlängerung der Wirkstoffgenehmigung vorzulegen".
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