IVG contra BVOH

Gartenhersteller weisen die Kritik der Online-Händler zurück

"Handelspartner müssen Vermarktungskriterien erfüllen", sagt IVG-Geschäftsführer Johannes Welsch.
"Handelspartner müssen Vermarktungskriterien erfüllen", sagt IVG-Geschäftsführer Johannes Welsch.
12.07.2016

Der Industrieverband Garten (IVG) weist die Kritik des Bundesverbandes Onlinehandel (BVOH) zurück, der Herstellern und Markeninhabern "wettbewerbswidrige Verhaltensweisen vorwirft. Unter der Überschrift "Verband beklagt massive Online-Beschränkungen durch Lieferanten" hatte diyonline in der vergangenen Woche darüber berichtet.
Nun meldet sich der IVG mit einer Stellungnahme zu Wort, die diyonline hier im Wortlaut dokumentiert:

Online-Handel wichtiger Partner der Grünen Branche


In den vergangenen Jahren verzeichnete der Online-Handel im deutschen Gartenmarkt konstant zweistellige Wachstumsraten. Ein Vergleich mit den stationären Verkaufsplätzen zeigt: Im Grünen Markt wächst kaum ein anderer Bereich so stark. Dennoch scheint der Bundesverband Onlinehandel (BVOH) nicht zufrieden: In einer Pressemitteilung vom 6. Juli 2016 wirft er der deutschen Industrie vor, durch Vertriebsbeschränkungen die Existenz vieler Online-Händler maßgeblich zu bedrohen. Dabei bezieht sich der Verband auf eine Studie, in deren Rahmen die Vertriebsstrategien von 2.000 deutschen Unternehmen untersucht wurden. Aufgrund der einseitigen Berichterstattung nimmt der Industrieverband Garten (IVG) e. V. nachfolgend Stellung.

Vertriebsanforderungen als Teil einer Markenstrategie


Ein Großteil der im deutschen Gartenmarkt untersuchten Unternehmen vertreibt seine Produkte als Marken. Das bedeutet: Sämtliche Marketingstrategien sind auf den Erhaltung und die Steigerung des Markenwertes ausgerichtet. Die Distributionspolitik nimmt in diesem Mix einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert ein, denn die Kommunikation der Markenbotschaften endet nicht mit dem Versand der Ware an den Händler. Deshalb stellen viele Unternehmen hohe Anforderungen an ihre Vertriebspartner: "In der heutigen Gesellschaft wird das Leistungsspektrum des Handels häufig über den Preis definiert. Da ein Großteil unserer Mitglieder allerdings Wert auf darüberhinausgehende qualitative Leistungsmerkmale wie Beratung und Service legt, müssen Handelspartner - sowohl online als auch stationär - entsprechende Vermarktungskriterien erfüllen", sagt Johannes Welsch, Geschäftsführer des Industrieverband Garten (IVG) e. V. Aufwändig betriebene selektive Vertriebssysteme schließen zwar oftmals Händler aus, die die Markenstrategien der Unternehmen nicht mittragen, sie sind aber für viele Hersteller überlebenswichtig.

Kooperation statt Konfrontation


Darüber hinaus betont der Verband: "Neben den nachvollziehbaren Gründen zum Erhalt der Qualitätskriterien gilt natürlich auch in unserer Branche der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Dieser lässt dem Hersteller den Freiraum für seine unternehmerische Entscheidung, wie er sein Absatzsystem wirtschaftlich sinnvoll gestalten möchte. Sprich: Ob und unter welchen Bedingungen er einen Händler beliefern möchte", so Welsch. Der IVG setzt sich seit Jahren für einen kartellrechtskonformen Wettbewerb und für die Stärkung der Grünen Branche ein. Welsch: "Das übergeordnete Ziel sollte es sein, dass Handel und Industrie gemeinsam dafür sorgen, ihre Produkte optimal zu vermarkten. Denn mit Kooperationen lässt sich schon immer mehr erreichen als mit Konfrontationen."
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