Das so genannte Elektroschrottgesetz, wonach Händler eine Rücknahme von Elektroaltgeräten anbieten müssen, benachteiligt den Onlinehandel, kritisiert der Bundesverband Onlinehandel (BVOH). Grund ist aus Sicht des Verbands die Bestimmung der relevanten Verkaufsfläche. Denn die Rücknahmepflicht gilt nur, wenn stationäre Händler eine Verkaufsfläche von mehr als 400 m² und Onlinehändler eine Lager- und Versandfläche von ebenfalls mehr 400 m² besitzen. Die Definition Lagerfläche wurde dabei nach Angaben des Verbands von den Landesbehörden auf Regalfläche umdefiniert - dies aber nur bei den Onlinehändlern. Das komme einer Diskriminierung des Onlinehandels gleich. Zugleich werde der Kreis der betroffenen Onlinehändler dadurch stark erweitert.