In über der Hälfte der untersuchten Länder dürfen Feuerwerkskörper ganzjährig vertrieben werden. Am liberalsten sind die Gesetze in Polen, Belgien, Tschechien und Spanien. Hier ist Hobby-Pyrotechnikern nicht nur der Verkauf, sondern auch der Gebrauch von Feuerwerkskörpern ohne zeitliche Einschränkung erlaubt. Das gilt grundsätzlich auch in Österreich, wo die Zündung der Feuerwerkskörper in Ortsgebieten jedoch nur am Silvestertag erlaubt ist. Auch in Italien ist das Knallen in über 850 Städten eingeschränkt oder sogar verboten. Grund hierfür ist unter anderem der Schutz von lärmempfindlichen Tieren.
Während in Italiens Hauptstadt Rom trotz dieser Regelung fleißig geböllert werden darf, geht es in anderen europäischen Hauptstädten konservativer zu: In Brüssel zum Beispiel ist die Verwendung von Silvesterknallern verboten, obwohl es im Rest des Landes zu keinem Zeitpunkt zu einer Einschränkung kommt. Auch in Paris und Amsterdam müssen Feuerwerksfreunde die Finger stillhalten. Fast ganzjährig erfreuen sich Briten über laute Explosionen und bunte Raketen. Allerdings dürfen kurioserweise am Silvestermorgen zwischen 7 und 13 Uhr keine Knallkörper gezündet werden. In Deutschland hingegen gibt es in keiner Stadt ein Verbot von Feuerwerkskörpern. Hier dürfen Feuerwerkskörper bis Klasse II auch in diesem Jahr vom 31.12. um 24 Uhr bis zum 01.01. um 0 Uhr gezündet werden. Ab dem 29.12. dürfen sie zudem offiziell verkauft werden. Das gesamte Ranking und weitere Fakten rund um Silvester sind zusammengefasst unter:
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