In Nordrhein-Westfalen können Geschäfte in der Weihnachtszeit an mehreren Sonntagen öffnen, um im Sinne des Infektionsschutzes den Kundenandrang zu entzerren. Diese Regelung beinhaltet die aktuelle Corona-Verordnung des Bundeslandes, die am 30. September in Kraft trat. Am 29. November 2020, 6., 13. sowie 20. Dezember 2020 und 3. Januar 2021 dürfen die Läden demnach von 13 bis 18 Uhr öffnen. Betroffen davon sind auch Bau- und Gartenmärkte.