Kundenandrang in der Weihnachtszeit entzerren

Geschäfte dürfen in Nordrhein-Westfalen ausnahmsweise sonntags öffnen

Um lange Schlangen vor den Märkten zu vermeiden, darf in NRW an den Wochenenden kurz vor und nach Weihnachten auch am Sonntag geöffnet werden. 
Um lange Schlangen vor den Märkten zu vermeiden, darf in NRW an den Wochenenden kurz vor und nach Weihnachten auch am Sonntag geöffnet werden. 
08.10.2020

In Nordrhein-Westfalen können Geschäfte in der Weihnachtszeit an mehreren Sonntagen öffnen, um im Sinne des Infektionsschutzes den Kundenandrang zu entzerren. Diese Regelung beinhaltet die aktuelle Corona-Verordnung des Bundeslandes, die am 30. September in Kraft trat. Am 29. November 2020, 6., 13. sowie 20. Dezember 2020 und 3. Januar 2021 dürfen die Läden demnach von 13 bis 18 Uhr öffnen. Betroffen davon sind auch Bau- und Gartenmärkte.

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