Bauschaumdosen im Onlinehandel

DUH gewinnt gegen Stabilo und klagt gegen Hellweg wegen Informationspflicht

Wer Bauschaumdosen verkauft, muss den Kunden darüber informieren, wo er die leeren Dosen korrekt entsorgen kann.(Quelle: PDR)
Wer Bauschaumdosen verkauft, muss den Kunden darüber informieren, wo er die leeren Dosen korrekt entsorgen kann.
09.06.2021

Im Zusammenhang mit den gesetzlichen Informationspflichten von Onlinehändlern zur Rückgabe schadstoffhaltiger Abfälle hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen zwei Unternehmen aus der Baumarktbranche geklagt. Gegen die Stabilo Werkzeugfachmarkt GmbH hat die DUH vor dem Landgericht Tübingen Recht bekommen. Das Unternehmen hat keine Berufung eingelegt, das Urteil ist rechtskräftig. Eine Klage gegen Hellweg vor dem Landgericht Dortmund steht noch zur Entscheidung aus. Die Verhandlung findet am 30. Juni 2021 statt. Beide Unternehmen wollten sich auf Anfrage nicht zu den Verfahren äußern.

Die DUH hatte die Shops von zehn Onlinehändlern auch durch Testbestellungen daraufhin untersucht, ob die Verbraucher über Rückgabemöglichkeit schadstoffhaltiger Füllgüter wie zum Beispiel gebrauchter Bauschaumdosen hingewiesen werden. Solche Hinweise schreibt das Verpackungsgesetzt in Paragraph 15 zwingend vor.

Restentleerte Bauschaumdosen beinhalten gesundheits- und umweltgefährdende Reststoffe und werden als gefährlicher Abfall eingestuft. Kein einziger der untersuchten Onlinehändler habe die Informationspflichten umgesetzt, so die DUH. Weder würden auf den Angebotsseiten verbrauchergerecht Informationen zu Rückgabemöglichkeiten bereitgestellt noch Informationsblätter den bestellten Produkten beigelegt.

Mit Hellweg und Stabilo wolle man nun anhand bekannter Namen Präzedenzfälle im Onlinehandel schaffen, um auf der Grundlage der Rechtsprechung die Gegenargumente zu widerlegen, sagt Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH. Anders als im Onlinehandel hätten Baumärkte und der Baustoffhandel im stationären Handel dagegen ein „akzeptables Niveau“ bei der Rücknahme und der Informationspflicht erreicht, so Fischer.

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