Gericht bestätigt Farbmarkenverletzung

Kärcher verteidigt seinen Gelbton

Das Original von Kärcher (links) und ein in ähnlicher Farbgebung von Varo angebotenes Modell.(Quelle: Kärcher)
Das Original von Kärcher (links) und ein in ähnlicher Farbgebung von Varo angebotenes Modell.
18.08.2021

Kärcher hat sich erfolgreich gegen die Nutzung seiner geschützten Farbmarke „Zinkgelb“ gewehrt. Das belgische Unternehmen Vic. Van Rompuy nv – kurz Varo – hatte Hochdruckreiniger in ähnlicher Farbgebung zu den Kärcher-Geräten angeboten. Das zuständige Gericht in Den Haag bestätigte diese Ähnlichkeit und entschied, dass Varo die Farbe Gelb für seine Hochdruckreiniger nicht mehr verwenden darf, entsprechende Geräte aus dem Handel zurückziehen und Schadensersatz an Kärcher zahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In derselben Sache hatte ein Gericht in Deutschland bereits vor zwei Jahren ebenso entschieden. Kärcher bewies, dass sich die Farbmarke seit längerem etabliert hat und Verbraucher in den Benelux-Ländern den Gelbton in der Mehrheit mit Kärcher-Reinigungsgeräten assoziieren.

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