Abkehr von Leuchtstofflampen

Ausphasung von konventionellen Lampen ab 2023

Leuchtstofflampen haben ausgedient. (Quelle: KostkaCZ/pixabay)
Leuchtstofflampen haben ausgedient. 
28.03.2022

Die EU verbannt zum 25. Februar 2023 Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstoffröhren (kreisförmige T5 sowie lineare T5- und T8-Lampen) ohne Vorschaltgerät. Sie dürfen ab dem 25. August 2023 in Europa nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, da jetzt auch die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ROHS) greift. Weitere konventionelle Lampen werden nach der Ökodesign-Verordnung ausgephast. Grundlage sind die Verordnungen 2019/2020/EU und 2019/2015/EU. Zum 1. September 2023 entfallen dann die meisten Typen der zurzeit noch erlaubten Halogenlampen.

Ausnahmen bei der aktuellen Ausphasung:

·       Hochvolt-Halogenlampen (R7s ≤ 2.700 Lumen)

·       Lampen unter 60 Lumen oder über 82.000 Lumen

·       Engstrahlende Lichtquellen (< 10 Grad)

·       Infrarot-Lichtquellen (außer R7s in bestehenden Längen)

·       UV-Strahler (> 2mW/klm)

·       Spezial-Anwendungen z. B. für Öfen (300 Grad Celsius) oder Signalgebung

Handwerksbetriebe und Händler dürfen ihre Lagerbestände an Lampen noch abverkaufen und installieren. Hersteller und Importeure jedoch dürfen Lampen, die die Mindesteffizienzkriterien nicht erfüllen, nach dem Stichtag in der EU nicht mehr in Verkehr bringen. Lightcycle, ein Unternehmen, das sich aus verschiedenen Lichtherstellern zusammensetzt, rechnet jedoch damit, dass ausgephaste Lampen aus dem Ausland über Online-Markplätze illegal in Verkehr gebracht werden.

Zur Startseite
Mehr zum Thema
Das neue Abo: Print – Digital – Online
Jetzt gratis testen
diy Fachmagazin für die Baumarkt- und Gartenbranche
Lesen Sie auch