Sammlung von Elektroschrott

DUH geht rechtlich gegen Baumarktbetreiber vor

Auch Bauhaus war unter den untersuchten Händlern. (Quelle: Dähne Verlag)
Auch Bauhaus war unter den untersuchten Händlern. 
22.01.2024

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht rechtlich gegen Bauhaus, Globus, Hornbach und Obi vor. Sie wirft ihnen vor, nicht ordnungsgemäß über die kostenlosen Rückgabemöglichkeiten ausgedienter Elektrogeräte gemäß den Vorgaben des Elektrogesetzes informiert zu haben. Seit diesem Jahr müssen Onlinehändler Kundinnen und Kunden beim Kauf eines neuen Elektrogeräts noch vor dem Kaufabschluss fragen, ob sie ein ähnliches Altgerät bei der Anlieferung kostenlos abholen lassen wollen. Die Organisation hat dazu zwischen August und November 2023 bei 23 Onlinehändlern einen Praxistest durchgeführt. Nun fordert sie die betroffenen Unternehmen auf, sich dazu zu verpflichten, die festgestellten Verstöße abzustellen und für die Zukunft auszuschließen.

„Solange die Menschen nicht klar und transparent über ihre Rechte und Möglichkeiten zur sachgemäßen Entsorgung von Elektroaltgeräten informiert werden, wird die deutsche Sammelquote von 39 Prozent weiterhin auf einem beschämend niedrigen Niveau verharren. Durch eine falsche Entsorgung in der Restabfalltonne werden Elektrogeräte unnötig zerstört, die auch wiederverwendet oder recycelt werden könnten“, betont DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz und erklärt, die sachgerechte Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten sei besonders umweltrelevant, da sie nicht nur Wertstoffe für ein Recycling enthalte, sondern auch Schadstoffe wie Flammschutzmittel, Schwermetalle oder leicht entzündbare Akkus.

„Die Rückgabemöglichkeiten und verfügbaren Informationen müssen einfach gestaltet sein. Die meisten der getesteten Onlinehändler verkomplizieren die Rückgabe von Elektroschrott aber unnötig“, ergänzt Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

Die DUH fordert von Bundesumweltministerin Steffi Lemke Nachbesserungen bei der in Kürze anstehenden Novellierung des Elektrogesetzes. Die Abfrage zur Rücknahme von Elektroschrott sollte in Zukunft bei jedem Onlinekauf erfolgen müssen und die verbraucherfreundliche Ausgestaltung und Umsetzung der Abfragepflicht durch konkrete Anforderungen sichergestellt werden, ist die Organisation überzeugt.

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