Mehraufwand und Kosten befürchtet

Viele wissen nichts vom Recht auf Reparatur

Die Richtlinie bezieht sich auf Elektrogeräte. (Quelle: Dähne Verlag, Strnad)
Die Richtlinie bezieht sich auf Elektrogeräte. 
30.06.2025

Das Recht auf Reparatur ist bei den Endkundinnen und -kunden bisher noch wenig bekannt, zeigt eine Studie des IFH Köln, die im Auftrag des Handelsverbands Technik und des Spezialversicherers und Fachhandelspartners Wertgarantie entstanden ist. Von den befragten Anwendern, die schon einmal davon gehört haben (44 Prozent), wissen 35 Prozent, worum es im Einzelnen geht. Bei den befragten Händlern kennen 98 Prozent und bei den Herstellern 95 Prozent die EU-Richtlinie, im Detail informiert darüber sind im Handel 55 Prozent und bei den Herstellern 95 Prozent.

Prinzipiell empfinden Händler und Hersteller die Regelung rund um das Recht auf Reparatur als Chance, um etwa Kontaktpunkte zur Kundschaft zu erhöhen oder ihr Serviceangebot zu erweitern. Allerdings bewerten 70 Prozent der Händler und 63 Prozent der Hersteller die in der Richtlinie geforderte Verlängerung der Gewährleistung nach erfolgter Reparatur als schwierig. 56 Prozent der Händler und 32 Prozent der Hersteller befürchten einen Mehraufwand durch die engere Zusammenarbeit mit Reparaturpartnern.       

Der Hintergrund: Die Europäische Richtlinie zum Recht auf Reparatur hat das Ziel, Elektroabfälle zu reduzieren und Ressourcen zu schonen. Bis spätestens 31. Juli 2026 muss sie in deutsches Recht umgesetzt werden. Aktuell werden jedoch in Deutschland 49 Prozent der defekten Elektrogeräte der in der EU-Richtlinie erwähnten Produktgruppen nicht repariert.

Größeres Reparaturvolumen

44 Prozent der befragten Endkunden nutzen für die Reparatur von Geräten den Kundendienst des Herstellers und 24 Prozent die Angebote des Händlers. In Folge der Richtlinie gehen 56 Prozent der Hersteller und 52 Prozent der Händler davon aus, dass ihr Reparaturvolumen steigen wird. 74 Prozent der befragten Händler und 40 Prozent der befragten Hersteller geben an, dieses Volumen mit den aktuell vorhandenen Ressourcen nicht oder nur teilweise umsetzen zu können.  

Kostenwirkungen

In Folge der Umsetzung der Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ gehen 68 Prozent der Händler und 63 Prozent der Hersteller davon aus, dass die Kosten für eine Reparatur steigen werden. Händler sehen unter anderem die Erhöhung der Preise für Ersatzteile (68 Prozent), einen zusätzlichen Personalaufwand (58 Prozent) und zusätzliche Kosten für die Lagerung von Ersatzteilen (52 Prozent) als wichtigste Gründe für steigende Preise an. 92 Prozent der befragten Hersteller sehen im zusätzlichen Personalaufwand, in zusätzlichen Kosten für die Lagerung von Ersatzteilen (83 Prozent) und in zusätzlichen Kosten durch die Vorhaltung von diesen (75 Prozent) die größten Preistreiber.       

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