Erfolg im Unternehmen und Ethik in der Lieferkette schließen sich nicht aus

(Quelle: Dähne Verlag, Strnad)
16.08.2025

Schaden neue Gesetze zur Sorgfaltspflicht gegenüber Zulieferern der Wirtschaft? Zwei Forschende der Universitäten Zürich und Glasgow haben Daten von mehr als 11.000 französischen Unternehmen untersucht. Ihr Ergebnis: Sie haben keine langfristigen ökonomischen Nachteile für betroffene Betriebe gefunden.

Internationale NGOs fordern von den Unternehmen, ihre Lieferketten in Bezug auf die Menschenrechte und Umweltstandards zu überprüfen. So soll sichergestellt werden, dass Zulieferbetriebe keine Kinder- oder Zwangsarbeit dulden, keine Umweltsünden begehen oder es mit der Sicherheit ihrer Mitarbeitenden nicht so genau nehmen. Europäische Länder wie Frankreich oder Deutschland haben daher die unternehmerische Sorgfaltspflicht bei Lieferketten rechtlich geregelt. Die EU verabschiedete im Jahr 2024 eine Richtlinie dazu. Diese Gesetze zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht stehen regelmäßig in der Kritik, sie seien mit übermäßiger Bürokratie und hohen Kosten verbunden, heißt es.

Ob sie den Unternehmen wirklich schaden, haben Christoph Steinert, Postdoc an der Universität Zürich, und Bernhard Reinsberg von der Universität Glasgow in ihrer Studie zum französischen Lieferkettengesetz von 2017 untersucht. Sie haben das Beispiel aus Frankreich gewählt, weil es das einzige derartige Gesetz ist, das lange genug in Kraft ist, um daran langfristige Effekte analysieren zu können.

Von den Vorgaben betroffen sind alle französischen Unternehmen samt Tochtergesellschaften mit mehr als 5.000 Angestellten sowie solche mit mehr als 10.000 Angestellten, die ihren Hauptsitz in Frankreich oder im Ausland haben. Sie müssen in ihrer Geschäftspraxis einen Sorgfaltsplan verankert haben, der sämtliche Aktivitäten der Firma inklusive Subunternehmen und Zulieferer in Bezug auf Menschenrechte, Gesundheit, Sicherheit und Umwelt regelt.

Die statistischen Analysen der Daten der mehr als 11.000 Firmen zeigen, dass das Lieferkettengesetz keine negativen Auswirkungen auf Gewinn und Umsatz der Unternehmen hatte. „Die vom Gesetz betroffenen Unternehmen haben im Durchschnitt genauso häufig Profite erzielt wie solche, die keine unternehmerische Sorgfaltspflicht einführen mussten“, erklärt Christoph Steinert vom Institut für Politikwissenschaft der Universität Zürich. Einzig in der Phase vor dem Inkrafttreten des Gesetzes seien zum Teil höhere Unternehmenskosten erkennbar gewesen, weil gewisse Anpassungen gemacht werden mussten.

Weiter zeigen die Forschenden auf, dass das nationale Lieferkettengesetz die französischen Unternehmen nicht davon abhält, sich zusätzlich freiwilligen Initiativen wie der UN Global Compact anzuschließen. Insgesamt widersprechen diese wissenschaftlichen Erkenntnisse der Annahme, wonach Gesetze zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten zwangsläufig wirtschaftlich schädlich seien. „So hat etwa auch der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz die baldige Abschaffung des deutschen und des europäischen Lieferkettengesetzes angekündigt“, hält Steinert fest. Das Beispiel des französischen Gesetzes zeige jedoch, dass es möglich sei, wirtschaftlichen Erfolg mit dem Schutz grundlegender Menschenrechte und Umweltstandards zu vereinen.

Die komplette Studie finden Sie hier.

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