diy plus

„Nur eine einheitliche Lösung ist wirtschaftlich tragbar“

In einer gemeinsamen Erklärung nehmen die DIY-Branchenverbände BHB, Bau + DIY sowie IVG zu Änderungen im Umsatzsteuergesetz Stellung – und dazu, dass sich das Bundesfinanzministerium äußerst kurzfristig über die konkrete Ausführung geäußert hat. DIYonline dokumentiert den Wortlaut der Erklärung

diy immer dabei – Lesen Sie, wo, wann und wie Sie wollen.
  • Print-Ausgabe direkt per Post
  • Ausgaben auch als E-Magazin
  • Immer verfügbar – auf PC und Mobil
  • Online-Archiv seit 1990
Abonnement Print & Online
Testangebot
Direkt weiterlesen
„Die Branchenverbände der Bau-, Heimwerker- und Gartenmärkte kämpfen gemeinsam gegen bürokratische, undurchdachte und kurzfristig angeordnete Formalien. Auf politischem Wege werden Schritte unternommen, um alle beteiligten Unternehmen – Händler und Lieferanten – vor teurem Zusatzaufwand zu schützen.
Gemeinsame Erklärung der DIY- und Garten-Branchenverbände zur geänderten Rechnungsanforderung §14 Abs. 4 Satz 1 Nr.7 Umsatzsteuergesetz (Gefährdung des Vorsteuerabzugs)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Anforderungen bezüglich notwendiger Angaben über im Voraus vereinbarte Entgeltsminderungen auf Rechnungen konkretisiert (Schreiben vom 10.06.2004 zu §14 Abs. 4 Satz 1 Nr.7 Umsatzsteuergesetz). Diese sehr kurzfristige Ausführungserläuterung erfolgte seitens des Bundesfinanzministeriums drei Wochen vor Ablauf der Übergangsregelung zur Umsetzung der Rechnungsrichtlinie (2001/115/EG).
Der dadurch ausgelöste Zeitdruck, macht eine angemessene, sach- und zeitgerechte Umsetzung bei der Rechnungsausstellung und Rechnungsprüfung für Industrie und Handel in der DIY-Branche nahezu unmöglich. Große Teile der rechnungsstellenden Industrie sind aktuell nicht in der Lage, zeitnah die organisatorischen und EDV-technischen Umsetzungen zu bewältigen. Die zudem sehr uneinheitli-che Interpretation der o. g. neuen Rechnungsanforderung durch die bundesdeutschen Handelsunternehmen verschiedenster Branchen, führt dabei zu einer großen Verunsicherung auf Industrie- und Handelsseite. Wie eine Rechnung nach den neuen Vorschriften auszusehen hat, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden, ist bis heute keinesfalls geklärt.
Handel und Industrie streben eine einheitliche Auslegung der Rechnungsanforderung an. Interpretationsspielräume im Bereich der Formerfordernisse von kaufmännisch ordnungsgemäßen Rechnungen gefährden unnötig die Vorsteuerabzugsberechtigung von Unternehmen auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette. Nur eine einheitliche Lösung kann für alle Marktteilnehmer eine wirtschaftlich tragbare Lösung sein. Diese Lösung muss den gerechtfertigten Bedürfnissen des BMF genauso Rechnung tragen, wie sie praktikabel und unbürokratisch in der Ausführung durch Industrie und Handel umsetzbar sein muss. Alle Zweifelfragen müssen deshalb im Vorfeld geklärt sein.
Um diese Anforderungen zu erreichen, sind weitere Konkretisierungen und Abstimmungen zwischen dem Bundesministerium, den Länderfinanzministerien und den Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft nötig. Die DIY-Branchenverbände…
Zur Startseite
Mehr zum Thema
Lesen Sie auch