diy plus

Druck auf Trittbrettfahrer

Eine Überarbeitung der Verpackungsverordnung soll mehr Gerechtigkeit für alle am System Beteiligten bringen. Klaus-Peter Beuth, Leiter Marketing Interseroh, Köln, über die Hintergründe der Gesetzesnovelle

diy immer dabei – Lesen Sie, wo, wann und wie Sie wollen.
  • Print-Ausgabe direkt per Post
  • Ausgaben auch als E-Magazin
  • Immer verfügbar – auf PC und Mobil
  • Online-Archiv seit 1990
Abonnement Print & Online
Testangebot
Direkt weiterlesen
Das Bundesumweltministerium (BMU) will gegen Trittbrettfahrer beim Verpackungsrecycling vorgehen. Das ist das Ziel einer Novelle der Verpackungsverordnung, zu deren Eckpunkten bereits die Beteiligten angehört wurden. Den Abschluss des Verordnungsverfahrens strebt das Ministerium zu Beginn des nächsten Jahres an. Betroffen von der Novelle sind nach den Eckpunkten auch Bau- und Heimwerkermärkte, Fachmärkte mit Do-it-yourself-Bedarf und Gartenabteilungen, Gartencenter sowie die zugehörige Zulieferindustrie.
Zwar zielt die geplante Novelle im Kern auf den Schutz der haushaltsnahen Sammlung von Verkaufsverpackungen, wie sie von DSD und neuerdings auch von Interseroh und anderen Wettbewerbern betrieben wird. Daneben aber scheinen sich auch neue Regeln für den gewerblichen Bereich abzuzeichnen. Danach sollen Verpackungen bei Handel, Handwerk und Gewerbe nur noch im Rahmen von Rücknahmesystemen für Transport- und Umverpackungen wie beispielsweise dem Interseroh-System für den gewerblichen Bereich erfasst werden. Auch eine größere Transparenz bezüglich der Verpackungsmengen, die von Handel und Industrie in Umlauf gebracht werden, will das Ministerium erreichen. Die Kontrolle dieser Mengen soll einer noch zu bestimmenden Stelle der Wirtschaft überantwortet werden. Diese Stelle soll von Wirtschaftsprüfern testierte Erklärungen über die von den jeweiligen Unternehmen in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen erhalten.
Zum Hintergrund: Natürlich konnten die Väter der Verpackungsverordnung nicht voraussehen, welche Reaktionen und Ausweichreaktionen die von der Verpackungsverordnung Betroffenen oder deren Dienstleister sich ausdenken würden. Dabei hätte man eigentlich damals schon ahnen können, dass eine im Grunde marktwirtschaftliche Regelung auch marktwirtschaftliches Verhalten auslösen müsste, sprich: Es begann die Suche nach den vermeintlich kostengünstigsten Lösungen. Manche dieser Lösungswege sind legal, aber nicht im Sinne der Verordnung. Manche Wege werden auf dem Trittbrett zurückgelegt, und schließlich führte der eine oder andere Kurs auf einen umweltpolitischen Holzweg. Heute wissen wir: Ein entscheidender Fehler der Verpackungsverordnung liegt in der Tatsache, dass unterschiedliche Vorgaben für die verschiedenen Verpackungsarten gemacht wurden. Für die Inverkehrbringer der Verpackungen steht nicht unbedingt fest, wo die Verpackung später als Abfall anfällt und um welche Verpackungsart es sich dementsprechend handelt. Landet beispielsweise die Verpackung einer…
Zur Startseite
Mehr zum Thema
Lesen Sie auch