Ruthe, Hammer
Der Hammer lässt seinen Stammbaum bis zum ältesten Werkzeug der Welt zurückverfolgen.
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Augen auf beim Hammerkauf

Der Hammer gehört zur Grundausstattung jeder Heimwerkerausrüstung. Im Handel spielt dieses Basic aber oft eine nachgeordnete Rolle. Dabei gibt es bei dem vermeintlich simplen Werkzeug verschiedenste Dinge zu beachten.
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Ein Hammer besteht klassisch aus zwei Elementen: einem Hammerkopf aus Stahl und einem Stiel aus Holz. Alles ganz einfach, könnte man meinen. Aber ein Blick auf die Details offenbart die Unterschiede, sowohl für den Einkäufer des Handels wie für den Hand- und Heimwerker. Nicht alle qualitativen Unterscheidungsmerkmale sind dabei direkt sichtbar. Manchmal muss man sich auf Brief und Siegel verlassen.
Einfach zu begutachten ist die Verbindung der beiden Hammerelemente. In der entsprechenden DIN 1195 und DIN 1193 sind die Abmessungen für das Hammerauge, in dem der Stiel sitzt, klar geregelt. Das ist auch wichtig, denn der gute Zusammenhalt der beiden Elemente muss eine der größten Unfallgefahren beim Arbeiten mit dem Hammer verhindern: das Wegfliegen des Hammerkopfes vom Stiel. "Aber nicht alle asiatischen Hersteller halten sich unserer Beobachtung nach an die DIN", stellt Daniel Gasperi, Vertriebs- und Marketingleiter der Joh. Hermann Picard GmbH & Co. KG in Wuppertal fest.
Ebenso wichtig ist die Beschaffenheit des Hammerkopfes. "Die von der DIN vorgeschriebene Härte ist ein extrem wichtiger Gesichtspunkt für die Sicherheit und Haltbarkeit", betont Gasperi. So könne eine durch "Überhärte" entstehende Absplitterung die Durchschlagskraft eines Neun-mm-Geschosses aufweisen, erläutert Gasperi.
Für den Zusammenhalt von Hammerkopf und hölzernem Hammerstiel sind aber auch die Qualität des Holzes und die Holzfeuchte ausschlaggebend. Mit zunehmendem Alter und bei unsachgemäßer Lagerung schwindet die Feuchte, was zu einem geringeren Volumen und letztendlich zu einer lockeren Verbindung von Stiel und Kopf beim Hammer führt. "Von sachgemäßer Lagerung sind die Stiele bei einem Seetransport von Asien nach Europa meist weit entfernt, so dass der Anwender gerade im unteren Preissegment Produkte im Handel kauft, die schon beim Kauf nicht mehr absolut sicher sind", berichtet Gasperi.
Das könnte für den Handel eine Randnotiz im Randsortiment Hammer bleiben, wäre er nicht durch das Produkthaftungsgesetz in der Pflicht. Das Gesetz eröffnet für einen bei einem Unfall Geschädigten die Möglichkeit, den Händler in die Haftung zu nehmen. Das Gesetz stellt frei, welchen Beteiligten in der Lieferkette er dafür auswählt. Und wenn der Hersteller einen weit…
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