Fördertöpfe sind nicht abgeschafft

14.02.2002

Auch wenn die neue Energieeinsparverordnung das Niedrigenergiehaus zu Standard macht, gibt es weiterhin günstiges Geld von der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die Kreditanstlt für Wiederaufbau (KfW) hat darauf hingewiesen, dass sie energiesparendes Bauen und Sanieren auch nach In-Kraft-Treten der Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1. Februar 2002 fördert. Ein Programm fördert beispielsweise Einzelmaßnahmen zur Kohlendioxid-Reduktion. Dazu zählen etwa der Wärmeschutz von Dach und Außenwänden oder eine Fenstererneuerung. Auch der Neubau von so genannten Energiesparhäusern 40 und 60 ist darin einbezogen. Diese stark wärmegedämmten Gebäude verbrauchen lediglich 60 bzw. 40 Kilowattstunden Primärenergie für Heizung und Warmwasser pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche.
Eine ausführliche Darstellung der Förderprogramme finden Sie in unserer Rubrik DIYplus/Branchen-Themen (s. u. Weitere Beiträge zu diesem Thema).
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