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Die Fördertöpfe für private Bauherren sind noch gefüllt

Seit Anfang Februar ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Sie setzt einen neuen Standard für den Energieverbrauch von Neubauten fest - und zielt zudem darauf ab, dass Hauseigentümer Anreize erhalten, energiefressende Altbauten zu sanieren. Das Niedrigenergiehaus wurde damit zum Standard – und wird nicht mehr besonders gefördert. Umweltbewusste Häuslebauer und Hausbesitzer, die bauen oder modernisieren wollen, bekommen aber weiterhin Unterstützung durch zinsgünstige Förderkreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

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Im einzelnen fördert die KfW Klimaschutzmaßnahmen in folgenden Programmen:
KfW-Kohlendioxid-Gebäudesanierungsprogramm
Das KfW-Kohlendioxid-Gebäudesanierungsprogramm ist Bestandteil des nationalen Klimaschutzprogramms und fördert besonders umfangreiche Modernisierungsarbeiten an Altbauten bis zum Baujahr 1978. Das Programm verlangt die Umsetzung von Maßnahmenpaketen aus Heizungsmodernisierung, Wärmedämmung und Fenstererneuerung. Durch die kombinierten Maßnahmen wird der Kohlendioxid-Ausstoß im Gebäudebestand um jährlich mindestens 40 kg pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche reduziert.
Die hohe Kohlendioxid-Reduktion, die nur durch die Verpflichtung auf eine "Sanierung im Paket" erreicht werden kann, wird durch besonders günstige Konditionen für den Bauherrn belohnt: Der Zinssatz wird mit einer Mrd. € aus Mitteln des Bundeshaushalts verbilligt; zurzeit beträgt er nominal 2,9 Prozent, effektiv 2,93 Prozent.
Die KfW fördert im Kohlendioxid-Gebäudesanierungsprogramm bis zu 100 Prozent der Investitionskosten einschließlich der Nebenkosten, z.B. für Architekt, Energieeinsparberatung usw. Die maximale Fördersumme liegt bei 250 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Anträge können sowohl selbstnutzende Eigentümer als auch private Vermieter, Wohnungsunternehmen und Kommunen sein.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem "Windhundverfahren". Wer zu spät kommt, geht leer aus. Damit soll ein Anreiz gegeben werden, Kohlendioxid-mindernde Energiesparmaßnahmen möglichst schnell zu starten.
KfW-Programm zur Kohlendioxid-Minderung
Einzelmaßnahmen zur Kohlendioxid-Reduktion und zur Energieeinsparung in Wohngebäuden fördert die KfW in ihrem Programm zur Kohlendioxid-Minderung. Dazu zählen unter anderem Verbesserung des Wärmeschutzes von Dach und Außenwänden, Fenstererneuerung, Installation von Brennwertkesseln, von Niedrigtemperatur-Heizkesseln, von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen oder von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Anträge können Privatpersonen stellen, aber auch Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise oder Gemeindeverbände. Gefördert werden auch hier bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. Der maximale Kreditbetrag beträgt fünf Mio. €; der Zinssatz liegt zurzeit bei nominal 4,30 Prozent, effektiv 4,96 Prozent p. a..
Auch Energiesparhäuser 40 und 60 einbezogen
Im KfW-Programm zur Kohlendioxid-Minderung und zu gleichen Konditionen fördert die KfW außerdem den Neubau von Energiesparhäusern 40 und 60. Diese Gebäude sind stark wärmegedämmt und haben unter anderem eine…
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