Söll erwirkt einstweilige Verfügung gegen Oase

28.04.2003

Rechtswidrige Werbung für Fadenalgenvernichter wird verboten

Die Söll GmbH, Hof, hat, gegen den Vertrieb des Aqua Aktiv Fadenalgen-Vernichters der Oase Wübker GmbH & Co. KG vor dem Landgericht Hamburg ohne Anhörung der Gegenseite eine einstweilige Verfügung erwirkt. Danach ist es Oase ab sofort verboten, im Geschäftsverkehr ihren Fadenalgenvernichter ohne den Hinweis „Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen“ anzubieten und die Werbeaussage „unschädlich für Fische und andere Teichbewohner“ zu verwenden. Dies teilte die Söll GmbH in einer Presserklärung heute mit. Der durch Gerichtsvollzieher zugestellte Beschluss ist eine einstweilige Regelung und noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht stützte sich bei seiner Entscheidung auf zwei von der Söll GmbH vorgelegte Labor-Gutachten, die zu dem übereinstimmenden Ergebnis kommen, dass das Produkt von Oase sowohl die Herbizide Ametryn, Atrazin, Desmetryn, Prometryn, Terbuthylazin und Terbutryn als auch Schwermetalle enthält.
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