Vertragsbedingungen in der Tasche

11.09.2003

Private Bauherren müssen über die VOB/B informiert sein, sonst gilt der Vertrag nicht. Die I&M gibt den Text in der jetzt aktuellen Fassung heraus

Nach den Änderungen der „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB/B) hat die Interpares-Mobau ihre VOB/B-Textausgabe aktualisiert. Sie steht den I&M-Gesellschaftern zur Weitergabe an ihre Profikunden zur Verfügung. In diesem Zusammenhang auch wichtig für private Bauherren: Laut Bundesgerichtshof sind die VOB/B nur dann wirksamer Bestandteil eines Vertrages mit einem Bauausführenden, wenn sie dem Bauherrn nachweislich zur Verfügung gestellt wurde. Von der Ausgabe 2001 haben die Gesellschafter 100.000 Exemplare in der Kooperationszentrale angefordert. Bereits seit über einem Jahr geben die angeschlossenen Handelsunternehmen außerdem ein Lexikon der bautechnischen Begriffe an ihre privaten Kunden weiter, das auch auf der Website der Kooperation einzusehen ist. Beide Broschüren liegen im Pocket-Format vor.
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