Gericht stoppt Praktiker

06.10.2003

Die generelle Preissenkung muss wegen einer weiteren einstweiligen Verfügung ganz abgeblasen werden

Praktiker muss seine jüngste Preissenkungsaktion wieder beenden, die einen Nachlass von 20 Prozent ab einem Einkaufswert von 50 € eingeräumt hat. Grund ist eine weitere einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg, die vom Wettbewerber Bauhaus erwirkt wurde. Die ursprünglich geplante Preissenkung von 20 Prozent auf fast das gesamte Sortiment hatte das Gericht bereits am ersten Tag, dem 26. September, untersagt. Trotz des Verbots wertet Praktiker die Aktion als großen Erfolg. Das Unternehmen „sieht sich darüber hinaus bestens gerüstet für die Zeit nach dem Wegfall des Verbots von Sonderveranstaltungen (§ 7, UWG) im kommenden Jahr“, heißt es in einer Mitteilung.
Die jüngste Rabattrunde hatte Praktiker viel Kritik aus der Branche eingebracht. Lesen Sie dazu auch die Stellungnahme des Obi-Franchisepartners Wolfgang Trinczek in unserer Rubrik DIYplus/Dokumentation (s. u.: Weitere Beiträge zu diesem Thema).
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