Warnung vor „ruinösen Dauerschlussverkäufen“

08.07.2004

Nicht ganz Schluss mit Schlussverkauf: Nach der Änderung des UWG können auch Ganzjahresartikel mit Schlussverkaufsrabatten angeboten werden

Heute ist das geänderte Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten. Die gesetzlichen Regelungen des Schlussverkaufs sind darin gestrichen. Wie der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Martin Wansleben, erklärt, ist der Handel beim Schlussverkauf nun „nicht mehr auf bestimmte, saisonbezogene Sortimente beschränkt“. Auch Ganzjahresartikel können jetzt mit Schlussverkaufsrabatten angeboten werden. Wansleben warnt jedoch davor, „die neuen Freiheiten zu ruinösen Dauerschlussverkäufen zu nutzen“. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) hat angekündigt, dass es trotz der gesetzlichen Streichung einen vom Handel organisierten Sommerschlussverkauf vom 26. Juli bis zum 7. August geben wird, für den sich „viele Geschäfte in ganz Deutschland“ entschieden hätten. Auch HDE-Sprecher Hubertus Pellengahr betont, das „nun erstmals auch andere Sortimente wie Möbel im SSV mit erheblichen Preisabschlägen angeboten werden“ können.
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