Seit wenigen Tagen gilt das neue Wohnungseigentumsgesetz. Die wichtigste darin enthaltene Änderung sieht vor, dass Eigentümergemeinschaften gemeinsam verwalteter Immobilien Entscheidungen ab jetzt auch per Mehrheitsbeschluss fällen können, anstatt wie bisher nur einstimmig. Die Rechtsschutzversicherung Advocard teilt mit, dass so notwendige Maßnahmen wie Modernisierungen jetzt viel zügiger umgesetzt werden können, weil sie nicht mehr von einzelnen blockiert werden können.