Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat eine Beschwerde der Globus-Fachmärkte gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes abgewiesen, wonach das Unternehmen vier Standorte der übernommenen Hela-Baumärkte (Neunkirchen/St. Wendel, Idar-Oberstein, St. Ingbert/Homburg bzw. Merzig/Schmelz) abgeben muss. Nach diesem letztinstanzlichen Urteil droht Globus jetzt sogar die Rückabwicklung der Fusion. Die Saarländer hatten nämlich bei der Entscheidung des Kartellamtes zur Übernahme zugesagt, die genannten vier Standorte wegen einer möglichen marktbeherrschenden Stellung zu veräußern. Dieser Verkauf ist aber bis heute nicht vollzogen. Das Kartellamt kann jetzt sein Entflechtungsverfahren gegen die Globus Fachmärkte fortsetzen. Denkbar ist neben der "kleinen Lösung" (der Veräußerung der vier Standorte seitens Globus), dass dieser Verkauf zwangsweise über einen vom Kartellamt eingesetzten Treuhänder erfolgt oder dass die Hela-Übernahme generell abgelehnt wird.