Bußgelder für fehlerhafte Energieausweise

19.08.2009
Im Oktober 2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft. Diese sieht Bußgelder bis zu 15.000 € für fehlerhafte oder unvollständige Energieausweise vor

Im Oktober 2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft. Diese sieht Bußgelder bis zu 15.000 € für fehlerhafte oder unvollständige Energieausweise vor. "Der bedarfsorientierte Energieausweis garantiert die objektive und rechtskonforme Darstellung des Energiebedarfs eines Gebäudes", betont Mike Verhoeven, Energieexperte bei der Prüforganisation Dekra. Grundlage des Bedarfsausweises für Nichtwohngebäude ist die detaillierte Gebäudeaufnahme durch zugelassene Experten nach der Norm DIN V 18599.
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