Über 19 Mio. € Bußgeld, so lautet das Urteil, das das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Donnerstag, den 12. Oktober 2017, gegen zwei deutsche Tapetenhersteller wegen unerlaubter Preisabsprachen gefällt hat. A.S Création und die Marburger Tapetenfabrik hätten in den Jahren 2006 und 2008 durch Absprachen unerlaubte Preiserhöhungen von rund fünf Prozent durchgesetzt, so das Gericht. Das Verfahren war notwendig geworden, weil die beiden Unternehmen Widerspruch gegen die vom Bundeskartellamt gegen sie im Jahr 2014 verhängten Bußgelder in Höhe von 17 Mio. € eingelegt hatten. Zwei andere Hersteller hatten dagegen damals die gegen sie verhängten Strafzahlungen akzeptiert. Das Gericht wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass die Bußgeldsumme noch steigen könne, wenn geschädigte Kunden noch Schadensersatzforderungen stellen würden.