In einem Gutachten des Bundesfinanzministeriums heißt es, dass es für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für alles andere als für Lebensmittel und Trinkwasser „keine wissenschaftliche Begründung“ gebe. Das berichtet die Onlineausgabe der Wirtschaftswoche und beruft sich dabei auf ein vom Bundesfinanzministerium angeforderten Gutachten, das von mehreren Professoren erstellt wurde und eigentlich erst Ende September veröffentlicht werden sollte. Der ermäßigte Steuersatz gilt unter anderem auch für Pflanzen, Schnittblumen, Samen, Dünger, Holz und Tiernahrung.