Nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar

2G-Regelung im Einzelhandel in Niedersachsen vorläufig außer Kraft

Die Maßnahmen gelten in Niedersachsen vorerst nicht mehr. (Quelle: pixabay/Alexandra_Koch)
Die Maßnahmen gelten in Niedersachsen vorerst nicht mehr. 
17.12.2021

Wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht am heutigen Freitag, 17. Dezember 2021, mitteilt, wurde gestern die 2G-Regelung im Einzelhandel vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Vorgabe, dass in Geschäften des nicht-täglichen Bedarfs, für die keine Ausnahme gilt, nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben, galt in dem Bundesland seit dem vergangenen Montag, 13. Dezember.

Laut Mitteilung des Gerichtes hat sich gegen diese Regelung eine Antragstellerin gewandt, die in Niedersachsen eine Einzelhandelsfiliale mit einem Mischsortiment betreibt. Ihre Begründung: Die Maßnahme sei nicht notwendig und auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar. Dem sei der 13. Senat im Wesentlichen gefolgt, so die Juristen weiter.

Darüber hinaus sei die 2G-Regelung im Einzelhandel derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme. Die Eignung zur Erreichung der infektiologischen Ziele sei durch zahlreiche Ausnahmen in der Corona-Verordnung bereits reduziert. Gründe dafür, dass beispielsweise zwar Gartenmarktgüter, Güter des Blumenhandels und Waren zur Reparatur und Instandhaltung von Elektronikgeräten zu den von der Regelung ausgenommenen "Gütern des täglichen Bedarfs oder zur Grundversorgung der Bevölkerung" gezählt würden, aber Baumärkte uneingeschränkt der 2G-Regelung unterworfen blieben, seien nicht erkennbar. Auch die Erforderlichkeit sei zweifelhaft.

Zur Startseite
Mehr zum Thema
Das neue Abo: Print – Digital – Online
Jetzt gratis testen
diy Fachmagazin für die Baumarkt- und Gartenbranche
Lesen Sie auch