Übernahme abgelehnt

19.03.2012
Bundeskartellamt untersagt Xella Übernahme von H+H

Das Bundeskartellamt hat im Rahmen seiner Zuständigkeit für den deutschen Markt dem Baustoffunternehmen Xella die beabsichtigte Übernahme des dänischen Porenbetonherstellers H + H International A/S untersagt. Xella hatte geplant, den Aktionären von H+H ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien zu machen. Der Grund für die Untersagung sei, heißt es in einer Mitteilung von Xella, eine „von der bisherigen Praxis des Amtes abweichende, engere Abgrenzung des Produktmarktes“. Xella habe zur Ausräumung der wettbewerblichen Bedenken des Amtes substanzielle Zusagen wie die Veräußerung von Produktionsstätten und einer Beteiligung gemacht. Xella hält sowohl die Marktabgrenzung als auch die Bewertung sonstiger Wettbewerbsfaktoren und der Zusagenangebote durch das Amt für unzutreffend und die Untersagung damit für ungerechtfertigt. Rechtliche Schritte würden zur Zeit geprüft.
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