Die Europäische Kommission weist Berichte über angeblich von ihr geplante Einschränkungen bei der Verwendung des „Made in Germany“-Labels zurück. Weder wolle die Kommission die Herkunftsbezeichnung abschaffen noch erschweren. Das Gegenteil sei richtig, so die Kommission: Durch die im Februar vorgelegten Vorschläge zur Produktsicherheit werde das Label gestärkt und in der gesamten EU rechtlich besser geschützt. In dem Gesetzespaket heißt es dazu: „Bei Produkten, die in der EU hergestellt worden sind, ist als Ursprung entweder die EU oder ein bestimmter Mitgliedstaat anzugeben.“ (Artikel 7, Verordnungsentwurf über die Sicherheit von Verbraucherprodukten). Genauer: die Herkunft eines Produktes ist das Land, in dem die letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- und Verarbeitung stattfindet. Eine Tasche, die also in Deutschland aus importiertem Leder zu einer fertigen Tasche verarbeitet wird, gilt dann als „Made in Germany“.