Gardena

Bundeskartellamt interveniert wegen Funktionsrabatten

29.11.2013

Nach Intervention des Bundeskartellamts musste die Gardena Deutschland GmbH, ein Unternehmen der Husqvarna Group, ihr angekündigtes Preis- und Konditionssystem, das auf Funktionsrabatten basierte, für die Saison 2014 aufgeben. Es wird nun durch einen einheitlichen Basisrabatt an alle Einzelhandelskunden ersetzt. Das Bundeskartellamt sah in dem System eine Benachteiligung des Online-Handels. "Wir halten die beabsichtigten Funktionsrabatte weiterhin für kartellrechtskonform", hält Gardena-Geschäftsführer Tobias M. Koerner (s. Bild) dagegen und widerspricht dem Vorwurf einer gezielten Benachteiligung des Online-Handels. "Das Modell bestand aus differenzierten Bausteinen, die sowohl vom stationären Handel als auch vom Online-Handel durch die Übernahme von bestimmten Handelsfunktionen hätten erfüllt werden können." Als Beispiel verweist er auf einen speziellen Funktionsrabatt für Sicherheit und Kundenfreundlichkeit beim Onlineshopping durch den Nachweis einer entsprechenden Zertifizierung. Im Interesse einer gesicherten Regelung hat Gardena sich in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt dennoch dazu entschieden, die Funktionsrabatte durch einen einheitlichen Basisrabatt an alle Einzelhandelskunden zu ersetzen. Diesen Basisrabatt wird Gardena unabhängig davon gewähren, ob die Einzelhandelskunden die Produkte über das Internet, über stationäre Geschäftslokale oder parallel über beide Vertriebswege absetzen.
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