Die Chance einer einvernehmlichen Beendigung des Kartellverfahrens gegen vier Tapetenhersteller und den Verband der Deutschen Tapetenindustrie (VDT) wegen unerlaubter Preisabsprachen wird durch den Verband kritisiert. Danach, argumentiert der VDT, sei durch den hektischen Verfahrensabschluss seitens des Bundeskartellamts die Chance einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens verhindert worden. Die Argumente des VDT seien trotz der langen Verfahrensdauer von drei Jahren nicht ausreichend gewürdigt worden. Zudem sieht der Verband es als nach wie vor nicht geklärt an, ob tatsächlich Verfehlungen vorgelegen haben. Zwei betroffene Unternehmen, meldet der Verband, würden deshalb vermutlich die Entscheidung des Bundeskartellamts gerichtlich überprüfen lassen. Das Bundeskartellamt hat gestern gegen vier Tapetenhersteller und den VDT wegen unerlaubter Preisabsprachen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 17 Mio. € verhängt.