Forsa-Umfrage

Bauherren wollen mehr Sicherheit beim Bauen

Der BSB ließ über Forsa Bauherren und Immobilienkäufer nach deren Wünschen fragen.
Der BSB ließ über Forsa Bauherren und Immobilienkäufer nach deren Wünschen fragen.
10.08.2017

Mehr Verbraucherrechte, stärkere finanzielle Förderung, langfristige Planungssicherheit - private Bauherren und Immobilienkäufer wünschen sich mehr Unterstützung durch die Politik. Dies ergibt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Die Gründe dafür sind vielfältig: Neben der großen Befürchtung vor auftretenden Baumängeln, sehen Verbraucher vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen kritisch. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, die Befragten fühlen sich gegenüber ihrem Baupartner oder Bauträger nicht ausreichend rechtlich geschützt: 84 Prozent fürchten eine Insolvenz, 80 Prozent Rechtsstreitigkeiten und 67 Prozent Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Welche Punkte die Lage verbessern könnten, zeigen die weiteren Umfrageergebnisse. Auf die Frage, was die Politik tun müsse, um Verbraucher beim Erwerb von Wohneigentum oder beim Hausbau stärker zu unterstützen, plädieren drei Viertel für mehr Verbraucherechte. Dies bedeutet konkret: Kündigungs- und Rückabwicklungsrechte im Pleitefall des Unternehmens und die Möglichkeit, Mängelbeseitigungen bereits während der Bauphase einfordern zu dürfen. Auch Wohnungskäufer müssen schon in der Bauphase als Erwerbergemeinschaft rechtssicher Entscheidungen treffen können. Fast die Hälfte der Befragten wünscht sich mehr finanzielle Förderung. 45 Prozent sprechen sich des Weiteren für moderate Vorgaben beim energieeffizienten Bauen aus. Die Regelungen müssen für Bauherren wirtschaftlich sinnvoll sein und ihnen eine langfristige Planung erlauben. Weitere Sorgen der Verbraucher, wie unverständliche Vertragswerke (78 Prozent) oder eine Verzögerung der Bauzeit (61 Prozent), könnten hingegen bald geringer werden. So sind mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts ab 2018 Inhalte der Baubeschreibung und Angaben zur Bauzeit in Bauverträgen gesetzlich vorgeschrieben.
Der BSB ließ über Forsa Bauherren und Immobilienkäufer nach deren Wünschen fragen.
Der BSB ließ über Forsa Bauherren und Immobilienkäufer nach deren Wünschen fragen.
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