Eigenheimförderung

Baukindergeld rückwirkend zum 1. Januar 2018

Beispielbild. Quelle: Capri23auto/pixabay
Beispielbild. Quelle: Capri23auto/pixabay
08.05.2018

Bei ihrer gemeinsamen Klausurtagung auf der Zugspitze haben CDU/CSU und SPD beschlossen, dass das so genannte Baukindergeld rückwirkend zum 1. Januar 2018 gelten soll. Schon im Sommer 2018 sollen Anträge auf das Baukindergeld über ein KfW-Förderprogramm gestellt werden können. In einer ersten Reaktion begrüßte der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) die konkrete Terminierung durch die Bundesregierung.
Das Baukindergeld richtet sich an junge Familien mit mittleren Einkommen, die nicht genügend Eigenkapital haben, um sich ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen zu können. Mit dem Fördergeld sollen die Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren mit 1.200 Euro pro Kind und pro Jahr unterstützt werden. Dabei soll Baukindergeld bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro Freibetrag je Kind gewährt werden. Somit erhält eine Durchschnittsfamilie mit zwei Kindern innerhalb von 10 Jahren eine Fördersumme von 24.000 Euro.
Inwieweit die Maßnahme den Wohnungsbau in Ballungsräumen wirklich fördern kann, bleibt abzuwarten angesichts fehlenden Baulandes in vielen Kommunen und bereits in den vergangenen Jahren stark gestiegener Preise.
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