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DUH wirft Handel Boykott der Rücknahme von Elektrogeräten vor

Seit dem 24. Juli 2016 verpflichtet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten und zur Information über deren Rückgabemöglichkeiten. Foto: DUH
Seit dem 24. Juli 2016 verpflichtet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten und zur Information über deren Rückgabemöglichkeiten. Foto: DUH
26.07.2018

"Systematische Gesetzesverstöße", "Boykott des Handels", "besorgniserregende Zustände" - mit solchen Begriffen beschreibt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Ergebnis von Testbesuchen in 52 stationären Geschäften, um die Umsetzung der Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten zu überprüfen. Als besonders schlecht haben der DUH zufolge unter anderem auch Märkte der Hagebau, von Hornbach und Hellweg abgeschnitten.
Bei 16 stationären Händlern konnten Elektrokleingeräte nicht oder nur nach mehrmaliger Nachfrage abgegeben werden, berichtet die Organisation. Aber auch Unternehmen, die korrekt gesetzliche Mindeststandards umsetzen, würden die Rückgabe durch umständliche Anfragen beim Kundendienst oder versteckte Informationen erschweren.
"Der Boykott des Handels zur Rücknahme von Elektrogeräten ist mitverantwortlich für die Nichterreichung gesetzlicher Sammelquoten. Stattdessen landen wert- und schadstoffhaltige Elektrogeräte im Restmüll, in der Umwelt oder sie werden im schlimmsten Fall ins Ausland exportiert", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Umweltorganisation kündigt an, gegen festgestellte Verstöße des Handels rechtlich vorzugehen.
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