Ab einer Summe von 500 Euro erhalten Hauseigentümer und Mieter 20 Prozent der investierten Summe für Einbruchschutzmaßnahmen vom Staat zurück. Der Antrag muss vor Umsetzung der Maßnahmen eingereicht werden, denn eine nachträgliche Förderung ist nicht vorgesehen. Insgesamt kann ein Zuschuss von 20 bzw. 10 Prozent der förderfähigen Kosten für Material und Installation beantragt werden. Die Fördersumme reicht bis maximal 1.600 Euro Zuschuss pro Wohneinheit.
Auszahlung über KfW
Der Bund erhöht die Fördersumme für den Einbruchschutz
Ab einer Summe von 500 Euro erhalten Hauseigentümer und Mieter 20 Prozent der investierten Summe für Einbruchschutzmaßnahmen vom Staat zurück. Der Antrag muss vor Umsetzung der Maßnahmen eingereicht werden, denn eine nachträgliche Förderung ist nicht vorgesehen. Insgesamt kann ein Zuschuss von 20 bzw. 10 Prozent der förderfähigen Kosten für Material und Installation beantragt werden. Die Fördersumme reicht bis maximal 1.600 Euro Zuschuss pro Wohneinheit.