Die Gesetzesinitiative soll dabei nicht nur den Abmahnmissbrauch im Zusammenhang mit der seit 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eindämmen, sondern das Problem des Missbrauchs von Abmahnungen grundlegend lösen. Hintergrund der Initiative ist die Annahme, dass in vielen Fällen Abmahnungen im Geschäftsverkehr und im Wettbewerb missbraucht werden, um hohe Gebühren einzutreiben, eine Praxis, die zuletzt besonders auffällig im Bereich des Datenschutzrechts mit der Geltung der DSGVO zutage getreten ist. Zudem hatten auch in der DIY-Branche nur geringfügige Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Rahmen der Kennzeichnung von Produkten, größere Abmahnwellen verursacht. Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, so sollen in Zukunft bei nicht erheblichen und geringfügigen Abweichungen kostenpflichtige Abmahnungen nicht mehr möglich sein.
Gesetzentwurf
BHB, HHG und IVG begrüßen Initiative gegen Abmahnmissbrauch
Die Gesetzesinitiative soll dabei nicht nur den Abmahnmissbrauch im Zusammenhang mit der seit 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eindämmen, sondern das Problem des Missbrauchs von Abmahnungen grundlegend lösen. Hintergrund der Initiative ist die Annahme, dass in vielen Fällen Abmahnungen im Geschäftsverkehr und im Wettbewerb missbraucht werden, um hohe Gebühren einzutreiben, eine Praxis, die zuletzt besonders auffällig im Bereich des Datenschutzrechts mit der Geltung der DSGVO zutage getreten ist. Zudem hatten auch in der DIY-Branche nur geringfügige Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Rahmen der Kennzeichnung von Produkten, größere Abmahnwellen verursacht. Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, so sollen in Zukunft bei nicht erheblichen und geringfügigen Abweichungen kostenpflichtige Abmahnungen nicht mehr möglich sein.