Geänderte Corona-Verordnung

Gartencenter in NRW: Click & Meet oder eingeschränktes Sortiment

Pflanzen gelten als verderbliche Ware, dürfen also verkauft werden.
Pflanzen gelten als verderbliche Ware, dürfen also verkauft werden.
24.03.2021

In Nordrhein-Westfalen gilt seit gestern eine neue Corona-Verordnung, die insbesondere die Gartencenter betrifft: Wollen sie ihr gesamtes Sortiment anbieten, müssen sie das über das Click & Meet-Verfahren tun und an ihre Kunden Termine für den Besuch des Marktes vergeben. Beschränken sie den Verkauf dagegen auf kurzfristig verderbliche Schnitt- und Topfblumen sowie Gemüsepflanzen und Saatgut einschließlich des unmittelbaren Zubehörs wie beispielsweise Übertöpfe, dürfen die Kunden ohne Termin in die dafür zugänglichen Bereiche des Gartencenters. In der Praxis wenden deshalb die Gartencenter mit großen Verkaufsflächen, die oft auch mehr Hartware anbieten, eher Click & Meet an, während kleinere Betriebe mit einem oft sehr hohen Pflanzenanteil eher auf die zweite Öffnungsmöglichkeit zurückgreifen.

Offen ist derzeit auch noch, wie die Regelung am Gründonnerstag aussehen wird, der als bislang nicht näher definierter „Ruhetag“ gelten soll. Dabei spielt auch die Sonn- und Feiertagsregelung der Öffnungszeiten eine Rolle. In NRW dürfen Gartencenter normalerweise an Karfreitag und Ostersonntag zu den besonders geregelten Sonntagsöffnungszeiten Kunden empfangen.

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