Auch wegen Sicherheit und Umwelt

HDE warnt vor nationalen Alleingängen zum „Recht auf Reparatur“

Das Recht auf Reparierbarkeit sollte europaweit geregelt werden, fordert der HDE.(Quelle: Pexels)
Das Recht auf Reparierbarkeit sollte europaweit geregelt werden, fordert der HDE.
13.01.2022

Der Handelsverband Deutschland (HDE) spricht sich gegen neue nationale Vorgaben zur Reparierbarkeit von Produkten aus. Er reagiert damit auf Äußerungen von Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke in der Diskussion über ein Recht auf Reparatur. Das Argument des Verbands: Nationale Alleingänge seien angesichts bestehender europäischer Vorgaben nicht zielführend.

„Für viele Produktgruppen existieren bereits auf europäischer Ebene Vorgaben zur Ersatzteilverfügbarkeit. Ersatzteile für Waschmaschinen müssen beispielsweise schon heute in einem Zeitraum von zehn Jahren vorgehalten werden“, so Georg Grünhoff, HDE-Abteilungsleiter Produktsicherheits-, Datenschutz- und Verbraucherrecht. Keinesfalls sollten parallel zum europäischen System weitergehende nationale Vorgaben zur Reparierbarkeit und zur Ersatzteilverfügbarkeit erlassen werden.

In Bezug auf Vorgaben zur Reparierbarkeit können zudem Zielkonflikte mit der Nutzbarkeit und der Sicherheit der Produkte auftreten, wenn es beispielsweise um die Wasserdichtigkeit geht, so der Verband. Auch könnten komplexere Reparaturen an technischen Geräten nicht immer selbst durchgeführt werden, ohne dass möglicherweise Einbußen bei der Produktsicherheit eintreten.

Darüber hinaus habe auch die Pflicht zur Vorhaltung von Ersatzteilen erhebliche Umweltauswirkungen. Nicht benötigte Ersatzteile müssten irgendwann entsorgt werden.

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